#steuerfunk
GM und happy Wednesday
Das Jahr neigt sich dem Ende und die Regierung hat den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Ab 01. Januar 2026 sollen die Änderung gelten.
Wesentliche Punkte:
• Entfernungspauschale steigt einheitlich auf 0,38 €/km.
• Mobilitätsprämie für Geringverdiener wird entfristet.
• Übungsleiterpauschale erhöht sich auf 3.300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €.
• Freigrenze für gemeinnützige Organisationen steigt auf 50.000 €.
• E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt.
• Stromsteuerentlastung für Land- und Forstwirte wird wieder eingeführt.
• Umsatzsteuer auf Speisen sinkt ab 2026 dauerhaft auf 7 % (Getränke: 19 %).
• Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau bleibt bestehen.
Ziel: steuerliche Entlastung, Förderung des Ehrenamts und Vereinfachung für gemeinnützige Organisationen.
Wayne Accounting
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Lohn- & Finanzbuchhaltung
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Notes (15)
#steuerfunk
Das Jahr neigt sich dem Ende und die Bürokraten werden wieder fleißig. Für den Wochenstart beginnen wir entspannt:
Digitalisierung der Finanzämter - Die Finanzverwaltung digitalisiert weiter:
• Elektronische Beleganforderungen
• Automatische Abgleiche von Bank- und Meldedaten
• Zunehmend vorausgefüllte Steuererklärungen
Für Dich bedeutet das: Weniger Papier – aber auch weniger Spielraum für Schätzungen. Je genauer Deine Daten, desto reibungsloser läuft die Bearbeitung.
#steuern #finanzamt #gewerbe #kmu
#steuerfunk
E-Rechnung: Neues BMF-Entwurfsschreiben zur Anwendung
Das BMF hat im Juni 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung des ersten Anwendungsschreibens zur E-Rechnung veröffentlicht. Ziel ist die Korrektur von Fehlern und die Anpassung an das Wachstumschancengesetz. Die finale Fassung wird im 4. Quartal 2025 erwartet.
Wesentliche Punkte:
• Nur Rechnungen im Format EN 16931 gelten als echte E-Rechnungen. Beschädigte Dateien zählen als sonstige Rechnungen.
• Kleinunternehmen benötigen bei Nutzung anderer Formate die Zustimmung des Empfängers.
• Eine Rechnungskorrektur ist nur nötig, wenn sich der Leistungsumfang ändert – nicht bei bloßer Minderung der Bemessungsgrundlage.
• GoBD-konforme Aufbewahrung bleibt Pflicht: Der strukturierte Teil und das Rechnungsbild müssen 8 Jahre aufbewahrt werden.
Hinweis:
Die neuen Vorgaben werden mit dem überarbeiteten Umsatzsteuer-Anwendungserlass verbindlich.
#buchhaltung #gobd #erechnung #aufbewahrungsfristen
#steuerfunk
Digitaler Datenaustausch ab 2026: Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2026 läuft der Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Lohnsystemen vollständig digital.
Das bisherige papierbasierte Verfahren entfällt – Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig.
Fehlerhafte oder fehlende Übermittlungen können zu Nachteilen für Arbeitnehmer führen, etwa bei Lohnsteuerabzug oder Einkommensteuer.
Egal ob der Arbeitgeber selbst oder ein externer Dienstleister meldet: Zuständigkeiten, Schnittstellen und Abläufe sollten rechtzeitig überprüft und alle Beteiligten geschult werden.
#steuern #lohnabrechnung #pkv
GM und wieder etwas neues aus dem #steuerfunk
Heute das Thema: BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt
Der BFH stellte klar: Wer den Briefkasten durch Dritte leeren lässt, trägt das Risiko des unklaren Zugangsdatums.
Im entschiedenen Fall war der Einspruch gegen einen Steuerbescheid einen Tag zu spät, weil der tatsächliche Zugang nicht nachweisbar war. Der Versand erfolgte an einem Freitag – die Zustellungsfiktion nahm den Montag als Zustelltag an. Da kein späterer Zugang belegt werden konnte, galt der Bescheid als rechtzeitig zugestellt und der Einspruch als verspätet.
Wichtig:
Bei amtlicher Post immer das Zugangsdatum auf dem Umschlag notieren – besonders, wenn Dritte den Briefkasten leeren.
#steuern #frist #kmu #finanzen
GM


Verlustverrechnung bei Aktien und Krypto 2025 - Seit 2025 gelten neue Grenzen:
• Verluste aus Aktienverkäufen sind nur bis 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen verrechenbar
• Verluste aus Termingeschäften (inkl. bestimmten Krypto-Derivaten) ebenfalls bis 20.000 € pro Jahr
• Verluste aus privaten Krypto-Verkäufen sind weiterhin im Rahmen der Spekulationsfrist voll anrechenbar
Wer Verluste steuerlich optimal nutzen will, sollte Verkäufe und Anschaffungen sorgfältig planen.
#steuern #steuerfunk #finanzen
GM und #happymonday
Du hast Mitarbeiter und einen Dienstleister, welcher Deine Abrechnung für Dich durchführt?
Schick die Lohndaten heute zum Dienstleister, so ist sichergestellt, dass die Abrechnung fristgerecht durchgeführt wird. Sollten sich Fragen ergeben, so ist genug Zeit diese zu klären
#lohn #arbeitnehmer #dienstleistung #rheinmain
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen trotz langer Erbscheinverfahren
Der BFH entschied, dass eine langjährige Dauer eines Erbscheinverfahrens nicht zum Erlass von Nachzahlungszinsen auf Einkommensteuer führt.
Begründung:
• Nachzahlungszinsen sollen Zinsvorteile beim Erben abschöpfen
• Gleichzeitig sollen sie Zinsnachteile beim Finanzamt ausgleichen
• Eine gesetzlich vorgesehene 15-monatige zinsfreie Karenzzeit nach dem Entstehungsjahr der Steuer gilt bereits als ausreichend.
⚠️ Folgen für Erben
• Auch bei ungeklärter Erbfolge oder verspätetem Erbschein bleiben Nachzahlungszinsen rechtmäßig.
• Ein Erlass aus Billigkeitsgründen kommt nicht in Betracht.
• Es kommt nicht auf Verschulden an – Zinsen sind unabhängig davon zu zahlen.
Empfehlung des BFH:
• Vorschusszahlungen leisten
• Besteuerungsgrundlagen ggf. schätzen, um Zinslast zu vermeiden
Fazit:
Erben sollten auch bei offenen Erbverfahren frühzeitig steuerlich aktiv werden, um finanzielle Nachteile durch Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
#steuern #finanzamt #frist #rheinmain
Elektronische Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung zwischen inländischen Unternehmen im B2B-Bereich. Zugelassen sind nur noch strukturierte elektronische Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (nicht mehr einfache PDFs per E-Mail).
Es gibt Übergangsfristen bis Ende 2026, wenn beide Parteien zustimmen.
Prüfe jetzt Deine Buchhaltungssoftware und Prozesse!
#steuerfunk #buchhaltung #fibu #aufbewahrung
Neue Aufbewahrungsfristen & Mindeststeuer-Anpassungen
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder auf 10 Jahre zu verlängern – ein Schritt für besseren Steuervollzug.
Parallel läuft die Anhörung zum Mindeststeueranpassungsgesetz („MinStAnpG“). Ziel ist die Umsetzung der OECD-Richtlinien und die Anpassung administrativer Verfahren. Stellungnahmen sind noch bis 11. August 2025 möglich.
In eigener Sache und an die deutsche Plebs:
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten bei der laufenden Buchhaltung, der Lohnabrechnung bis hin zur Erstellung der notwendigen Grundlagen für Jahresabschluss und Steuererklärung.
Die Zusammenarbeit ohne Steuerberater ist möglich und zugleich rechtlich zulässig.
Thread 1/3
GM - Ein neuer Tag und neues aus der Anstalt
Heute: Thema Schuldzinsen nach Teilübertragung einer vermieteten Immobilie
• Der BFH entschied, dass Schuldzinsen nur dann als (Sonder-)Werbungskosten abziehbar sind, wenn sie objektiv mit der Einkünfteerzielung (z. B. Vermietung) zusammenhängen.
• Wird ein Miteigentumsanteil an einer vermieteten Immobilie unentgeltlich übertragen, entfällt der Zusammenhang für diesen Anteil.
• Behält der Schenker die Darlehensverbindlichkeit allein, darf er nur noch anteilige Schuldzinsen geltend machen – entsprechend seinem verbleibenden Eigentumsanteil.
• Der Beschenkte kann keine Schuldzinsen abziehen, da er keine Aufwendungen hat (er übernimmt keine Darlehensschuld).
• Die Finanzierung dient ab Übertragung nicht mehr der Vermietung, sondern faktisch der Schenkung – das schließt den Abzug aus.
Praxistipp:
• Vor jeder notariellen Schenkung empfiehlt sich einen Steuerberater hinzuzuziehen.
• Der Notar weist regelmäßig darauf hin, keine steuerliche Beratung durchzuführen.
• Ein Vertragsentwurf sollte vor Beurkundung steuerlich geprüft werden, um nachteilige Folgen zu vermeiden.
#HappyTuesday #Steuerfunk
GM und #HappyMonday
Du bist Rentner, hast Deine Steuererklärung fristgerecht bis zum 31.07.2025 und wartest nun auf den Bescheid.
Bei der Prüfung Deines Steuerbescheids gibt es wichtiges zu beachten: Der Vorläufigkeitsvermerk bei Rentenbesteuerung entfällt
Das BMF hat beschlossen, den bisherigen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuen Steuerbescheiden nicht mehr aufzunehmen.
Hintergrund: frühere BFH-Urteile aus 2021 bestätigen die Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung; das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde 2023 nicht zur Entscheidung an.
Ältere Bescheide behalten den Vermerk, bis offene Fragen geklärt sind oder auf Antrag.
Für Steuerpflichtige mit Renteneinkünften bedeutet das:
o Neue Bescheide gelten als endgültig.
o Wer Zweifel hat, muss Einspruch aktiv prüfen und ggf. einlegen.
o Die Entscheidung über einen Einspruch erfolgt nach Abschluss des anhängigen Verfahrens beim BFH.
Tipp: Betroffene sollten die neue Rechtslage mit dem Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater besprechen.
#Steuerfunk
#Steuerfunk
Das Wochenende steht vor der Tür und die Arbeit für die Woche ist erledigt. Bevor Du ins Wochenende startest, nimm Dir kurz Zeit, denn der Staat plant bereits die nächsten Schritte zur Überwachung Deiner Bitcoin.
So betrifft Dich das neue Kryptosteuergesetz (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz)
Allgemeines
• Neues BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ersetzt das Schreiben vom 10.05.2022
• Begriff „Kryptowert“ ersetzt bisherige Begriffe wie „virtuelle Währung“
• Umsetzung einer EU-Richtlinie bis zum 31.12.2025 erforderlich
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Geplante Pflichten für Steuerpflichtige
• Erweiterte Mitwirkungspflichten:
o Selbstauskunft über Kryptowerte
o Angaben müssen plausibel sein
• Pflicht zur Abgabe steuerlich relevanter Informationen an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern). Die Meldung erfolgt durch Kryptodienstleister, aber auf Basis von Nutzerdaten
• Elektronische Meldung bis zum 31. Juli des Folgejahres (analog zu bestehenden Meldefristen)
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Meldepflichten & Überwachung
• Alle Kryptodienstleistungen werden meldepflichtig:
o Verwaltung, Verwahrung, Beratung
o Betrifft alle Nutzer mit steuerlicher Ansässigkeit in der EU oder in qualifizierten Drittstaaten
• Dokumentationspflichten für Transaktionen und Vermögenswerte
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Sanktionen
• Bußgelder bei Verstößen bis zu 50.000 €
• Ordnungswidrigkeit bei fehlender oder fehlerhafter Meldung
• Risiko für Steuerpflichtige bei:
o fehlender Selbstauskunft
o Falschangaben oder verspäteter Datenübermittlung
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Folgen im Steueralltag
• Finanzämter erhalten deutlich besseren Einblick in Kryptotransaktionen
• Steuerpflichtige können nicht mehr allein auf freiwillige Angaben in der Steuererklärung setzen
• Rückwirkende Kontrolle durch Behörden wird wahrscheinlicher
• Dringender Beratungsbedarf bei Besitz oder Handel mit Kryptowerten
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Fazit:
Betroffene sollten sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen und ihre Transaktionen ordentlich dokumentieren. Eine steuerliche Beratung kann helfen, um Risiken wie Bußgelder oder Fehleinschätzungen zu vermeiden.
#HappyFriday