GM und wieder etwas neues aus dem #steuerfunk
Heute das Thema: BFH: Zugangsvermutung infrage gestellt
Der BFH stellte klar: Wer den Briefkasten durch Dritte leeren lässt, trägt das Risiko des unklaren Zugangsdatums.
Im entschiedenen Fall war der Einspruch gegen einen Steuerbescheid einen Tag zu spät, weil der tatsächliche Zugang nicht nachweisbar war. Der Versand erfolgte an einem Freitag – die Zustellungsfiktion nahm den Montag als Zustelltag an. Da kein späterer Zugang belegt werden konnte, galt der Bescheid als rechtzeitig zugestellt und der Einspruch als verspätet.
Wichtig:
Bei amtlicher Post immer das Zugangsdatum auf dem Umschlag notieren – besonders, wenn Dritte den Briefkasten leeren.
#steuern #frist #kmu #finanzen
Login to reply
Replies (1)
GM!