GM und #HappyMonday
Du bist Rentner, hast Deine Steuererklärung fristgerecht bis zum 31.07.2025 und wartest nun auf den Bescheid.
Bei der Prüfung Deines Steuerbescheids gibt es wichtiges zu beachten: Der Vorläufigkeitsvermerk bei Rentenbesteuerung entfällt
Das BMF hat beschlossen, den bisherigen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuen Steuerbescheiden nicht mehr aufzunehmen.
Hintergrund: frühere BFH-Urteile aus 2021 bestätigen die Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung; das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde 2023 nicht zur Entscheidung an.
Ältere Bescheide behalten den Vermerk, bis offene Fragen geklärt sind oder auf Antrag.
Für Steuerpflichtige mit Renteneinkünften bedeutet das:
o Neue Bescheide gelten als endgültig.
o Wer Zweifel hat, muss Einspruch aktiv prüfen und ggf. einlegen.
o Die Entscheidung über einen Einspruch erfolgt nach Abschluss des anhängigen Verfahrens beim BFH.
Tipp: Betroffene sollten die neue Rechtslage mit dem Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater besprechen.
#Steuerfunk
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