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GM und #HappyMonday Du bist Rentner, hast Deine Steuererklärung fristgerecht bis zum 31.07.2025 und wartest nun auf den Bescheid. Bei der Prüfung Deines Steuerbescheids gibt es wichtiges zu beachten: Der Vorläufigkeitsvermerk bei Rentenbesteuerung entfällt Das BMF hat beschlossen, den bisherigen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuen Steuerbescheiden nicht mehr aufzunehmen. Hintergrund: frühere BFH-Urteile aus 2021 bestätigen die Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung; das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde 2023 nicht zur Entscheidung an. Ältere Bescheide behalten den Vermerk, bis offene Fragen geklärt sind oder auf Antrag. Für Steuerpflichtige mit Renteneinkünften bedeutet das: o Neue Bescheide gelten als endgültig. o Wer Zweifel hat, muss Einspruch aktiv prüfen und ggf. einlegen. o Die Entscheidung über einen Einspruch erfolgt nach Abschluss des anhängigen Verfahrens beim BFH. Tipp: Betroffene sollten die neue Rechtslage mit dem Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater besprechen. #Steuerfunk
2025-08-04 11:32:38 from 1 relay(s)
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