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#steuerfunk E-Rechnung: Neues BMF-Entwurfsschreiben zur Anwendung Das BMF hat im Juni 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung des ersten Anwendungsschreibens zur E-Rechnung veröffentlicht. Ziel ist die Korrektur von Fehlern und die Anpassung an das Wachstumschancengesetz. Die finale Fassung wird im 4. Quartal 2025 erwartet. Wesentliche Punkte: • Nur Rechnungen im Format EN 16931 gelten als echte E-Rechnungen. Beschädigte Dateien zählen als sonstige Rechnungen. • Kleinunternehmen benötigen bei Nutzung anderer Formate die Zustimmung des Empfängers. • Eine Rechnungskorrektur ist nur nötig, wenn sich der Leistungsumfang ändert – nicht bei bloßer Minderung der Bemessungsgrundlage. • GoBD-konforme Aufbewahrung bleibt Pflicht: Der strukturierte Teil und das Rechnungsbild müssen 8 Jahre aufbewahrt werden. Hinweis: Die neuen Vorgaben werden mit dem überarbeiteten Umsatzsteuer-Anwendungserlass verbindlich. #buchhaltung #gobd #erechnung #aufbewahrungsfristen
2025-10-13 08:08:41 from 1 relay(s)
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