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#steuerfunk Digitaler Datenaustausch ab 2026: Handlungsbedarf für Arbeitgeber Ab dem 1. Januar 2026 läuft der Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Lohnsystemen vollständig digital. Das bisherige papierbasierte Verfahren entfällt – Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig. Fehlerhafte oder fehlende Übermittlungen können zu Nachteilen für Arbeitnehmer führen, etwa bei Lohnsteuerabzug oder Einkommensteuer. Egal ob der Arbeitgeber selbst oder ein externer Dienstleister meldet: Zuständigkeiten, Schnittstellen und Abläufe sollten rechtzeitig überprüft und alle Beteiligten geschult werden. #steuern #lohnabrechnung #pkv
2025-10-10 08:17:16 from 1 relay(s)
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