#steuerfunk
Digitaler Datenaustausch ab 2026: Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Ab dem 1. Januar 2026 läuft der Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Lohnsystemen vollständig digital.
Das bisherige papierbasierte Verfahren entfällt – Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig.
Fehlerhafte oder fehlende Übermittlungen können zu Nachteilen für Arbeitnehmer führen, etwa bei Lohnsteuerabzug oder Einkommensteuer.
Egal ob der Arbeitgeber selbst oder ein externer Dienstleister meldet: Zuständigkeiten, Schnittstellen und Abläufe sollten rechtzeitig überprüft und alle Beteiligten geschult werden.
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