In eigener Sache und an die deutsche Plebs:
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten bei der laufenden Buchhaltung, der Lohnabrechnung bis hin zur Erstellung der notwendigen Grundlagen für Jahresabschluss und Steuererklärung.
Die Zusammenarbeit ohne Steuerberater ist möglich und zugleich rechtlich zulässig.
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Leistungsumfang
1. Laufende Buchhaltung:
Erfassung aller Geschäftsvorfälle auf Basis der bereitgestellten Belege
Sortierung, Kontierung und Buchung (z. B. Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank)
Nutzung einer digitalen Buchhaltungssoftware mit Exportfunktion
2. Monatliche Auswertungen:
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Summen- und Saldenliste (SuSa)
Journal, Offene-Posten-Liste, ggf. Kostenstellenberichte
3. Jahresabschlussvorbereitung:
Erstellung einer Übersicht aller Buchungen (Jahresjournal)
Export von GuV, Bilanz (technisch generiert), EÜR oder Anlageverzeichnis (je nach Buchungsart)
Aufstellung offener Punkte (z. B. ausstehende Belege, Klärung von Sachverhalten)
4. Übergabe an Dich:
Bereitstellung aller relevanten Dateien (z. B. PDF, CSV, XML, DATEV-Export)
Hinweise zur Weiterverarbeitung über ELSTER oder Steuerprogramme
Keine Erstellung oder Übermittlung der Steuererklärung / kein steuerlicher Abschluss
Hinweis: Es erfolgt ausdrücklich keine steuerliche Beratung oder Hilfeleistung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Verantwortung für steuerliche Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen o.ä. liegt beim Mandanten.
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