#Steuerfunk
Das Wochenende steht vor der Tür und die Arbeit für die Woche ist erledigt. Bevor Du ins Wochenende startest, nimm Dir kurz Zeit, denn der Staat plant bereits die nächsten Schritte zur Überwachung Deiner Bitcoin.
So betrifft Dich das neue Kryptosteuergesetz (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz)
Allgemeines
• Neues BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ersetzt das Schreiben vom 10.05.2022
• Begriff „Kryptowert“ ersetzt bisherige Begriffe wie „virtuelle Währung“
• Umsetzung einer EU-Richtlinie bis zum 31.12.2025 erforderlich
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Geplante Pflichten für Steuerpflichtige
• Erweiterte Mitwirkungspflichten:
o Selbstauskunft über Kryptowerte
o Angaben müssen plausibel sein
• Pflicht zur Abgabe steuerlich relevanter Informationen an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern). Die Meldung erfolgt durch Kryptodienstleister, aber auf Basis von Nutzerdaten
• Elektronische Meldung bis zum 31. Juli des Folgejahres (analog zu bestehenden Meldefristen)
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Meldepflichten & Überwachung
• Alle Kryptodienstleistungen werden meldepflichtig:
o Verwaltung, Verwahrung, Beratung
o Betrifft alle Nutzer mit steuerlicher Ansässigkeit in der EU oder in qualifizierten Drittstaaten
• Dokumentationspflichten für Transaktionen und Vermögenswerte
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Sanktionen
• Bußgelder bei Verstößen bis zu 50.000 €
• Ordnungswidrigkeit bei fehlender oder fehlerhafter Meldung
• Risiko für Steuerpflichtige bei:
o fehlender Selbstauskunft
o Falschangaben oder verspäteter Datenübermittlung
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Folgen im Steueralltag
• Finanzämter erhalten deutlich besseren Einblick in Kryptotransaktionen
• Steuerpflichtige können nicht mehr allein auf freiwillige Angaben in der Steuererklärung setzen
• Rückwirkende Kontrolle durch Behörden wird wahrscheinlicher
• Dringender Beratungsbedarf bei Besitz oder Handel mit Kryptowerten
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Fazit:
Betroffene sollten sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen und ihre Transaktionen ordentlich dokumentieren. Eine steuerliche Beratung kann helfen, um Risiken wie Bußgelder oder Fehleinschätzungen zu vermeiden.
#HappyFriday
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