The latest insanity 








Fazit:
es gibt keine "soziale Verpflichtung" von TK-Unternehmen zur Herausgabe von verschlüsselten Daten der Nutzer an die Ermittlungsbehörden.
Frau de Bolle möge die Rechtslage in den Mitgliedsländern zur Kenntnis nehmen; auch der in Deutschland.

