Schon wieder hat die Bahn einen Prozess gegen ihre Kundenfeindlichkeit (unanfechtbar!) verloren: Die Bahn darf beim Kauf von Sparpreis-Tickets nicht mehr verpflichtend E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen. Das OLG Frankfurt entschied: Diese Praxis war rechtswidrig, da sie gegen die DSGVO verstößt. Die Daten sind für den Kauf nicht erforderlich und eine freiwillige Einwilligung lag nicht vor. Kund.innen können jetzt wieder ohne Angabe persönlicher Kontaktdaten Sparpreise buchen – online, am Automaten oder Schalter.
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Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen
Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig
Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen.












