Die Chatkontrolle ist zurück. Nicht durch ein klares Ja, sondern durch einen Verfahrenstrick.
Am 9. Juli hat das EU-Parlament die freiwillige Chatkontrolle (die ausgelaufene Übergangsregelung 2021/1232) wieder eingesetzt. Der Antrag, sie endgültig abzulehnen, bekam 314 Stimmen. Nötig gewesen wäre die absolute Mehrheit von 361 Stimmen. Die fehlte. Also gilt der Vorschlag automatisch als angenommen. Eine abgelehnte Ablehnung, die als Zustimmung durchgeht.
Ein Lichtblick: Der Antrag, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte ausdrücklich auszunehmen, wurde angenommen. Signal, Threema und andere Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger bleiben vorerst außen vor.
Zur Einordnung: Das war nur die befristete, freiwillige Regelung. Die dauerhafte, verpflichtende Chatkontrolle 2.0 (CSA-Verordnung) ist ein separates Verfahren und weiter im Trilog. Die Pflicht zum Client-Side-Scanning ist dort aus der Ratsposition gestrichen, doch verpflichtendes Scannen bleibt umstritten. Das kann sich jederzeit wieder ändern, besonders über die Review-Klausel im Text. Nächster politischer Trilog: 29. September.
Was du tun kannst: Schreib deinen Abgeordneten. Zeichne Petitionen. Geh auf Demos. Kläre auf. Ja, das System ist korrupt und fremdgesteuert. Trotzdem nutzt man jedes Werkzeug, das man hat. Aufgeben ist keine Strategie.
Wer verstehen will, wie man sich technisch schützt, findet die Werkzeuge in meinen Büchern:
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