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Wahl 6 months ago
I don't know if the public has noticed in recent years that the judiciary in Germany has less and less to do, as fewer and fewer lawsuits/petitions etc. are being filed. And this is true across all branches of the judiciary (i.e., civil law, administrative law, tax law, etc.)? If not, here are some recent figures published by a major German magazine (for lawyers). “At first glance, the downward trend seems to have been broken, at least in civil law: For two years, the number of incoming cases has been increasing again. However, the latest figures from the Federal Statistical Office (Destatis) show that the growth mainly affects flight passenger complaints at the local courts in Königs Wusterhausen (where Berlin's BER airport is located), Erding (Munich), Frankfurt am Main, Cologne, Düsseldorf, and Hamburg. If you subtract these approximately 135,000 proceedings, which are the second-largest area of law, the growth rate for 2024 compared to the previous year is a meager 0.8% instead of 4.2%. This means that most of the around 640 local courts in the country are not feeling much of an impact. With a grain of salt, the drastic decline of the past decades remains - from almost 1.3 million new cases in 2007 to now 806,250. On average, it took 8.8 months until a disputed judgment was made (in 2007, despite a much higher number of cases, it was only 7.0 months). What the increase in jurisdictional dispute values and the shift of specialist assignments from the regional court to the local court, aimed at saving smaller locations, will bring remains to be seen. Little has changed at the regional courts: in 2007, there were around 373,000 new cases, and in 2024, there were almost 318,000. The diesel scandal is looming. At the higher regional courts, the development was also less pronounced: in 2007, there were almost 55,000 new cases, and now there are around 46,000. For the Federal Court of Justice, President Bettina Limperg has announced a further significant decline in civil proceedings for 2024, following two exceptionally busy years with 3,105 revisions and non-admission complaints. Notable developments can also be seen in other branches of the judiciary, according to Destatis: for example, the number of new appeals at the labor courts in the first instance decreased from around 450,000 in 2007 to almost 310,000 last year. At the social courts, the number of new cases decreased from almost 350,000 in 2007 to around 240,000. At the financial courts (the lower of only two instances), the number of new cases decreased from around 47,000 to just over 23,000. The only exception was the administrative courts, which can be attributed to the increased number of asylum proceedings: here, the number of incoming cases at the base level increased from around 124,000 in 2007 to around 156,000 in 2014. In summary, the judiciary is still losing work, at least in terms of numbers.” And the remarkable thing about it is: nobody really knows why! We lawyers receive letters from institutions asking us if we have any idea why this is the case. It's like: "Why are you filing so few lawsuits?" Wow! How far away from reality do you have to be to ask such questions?! Or how streamlined, how conformist? The sparrows are singing the answers from the rooftops! You just have to listen (if you want to).
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Wahl 7 months ago
die Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe ist nicht freiwillig. "a) Die Gebühren als Sonderopfer Nach § 44 RVG erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung für die Beratungshilfe aus der Landeskasse. Je nach Tätigkeit fallen eine Beratungsgebühr oder eine Geschäftsgebühr und unter Umständen auch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr an, deren Höhe sich ausschließlich nach Nrn. 2501 ff. VV RVG richtet. Die „normale“ Beratungsgebühr beträgt 38,50* Euro und die Geschäftsgebühr 93,50 Euro*. Der Rechtsuchende selbst zahlt nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG in Höhe von derzeit 15 Euro. Diese kann auch erlassen werden. Dass mit den genannten Beträgen selbst bei einfachsten und schnell zu erledigenden Angelegenheiten nicht nur keine Gewinnerzielung, sondern nicht einmal kostendeckendes Arbeiten möglich ist, bedarf keiner Erwähnung. Die oder der auf der Basis von Beratungshilfe tätig werdende Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt erbringt also in aller Regel reinste pro bono-Tätigkeit. Ihr oder ihm wird damit ein Sonderopfer abverlangt, das nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn nicht die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird." Wir haben dem zuständigen Amtsgericht in einem von uns übernommenen Fall (Beratungshilfe) eine Rechnung geschickt, wie ein Anwalt eben so eine Beratung abrechnet (selbst dafür gibt es Vorgaben). Das Gericht schreibt nun, dass wir einen formwirksamen Antrag zu stellen haben, um unser Sonderopfer-Honorar zu bekommen. Ich fasse zusammen: der Anwalt wird vom Gesetz (Berufsrecht ...) gezwungen solch ein Mandant zu übernehmen und dann gezwungen bei Gericht einen Antrag - formwirksam - zu stellen, wenn er das - unbestritten - viel zu geringe Honorar berechnen möchte. Zwang zur Übernahme und erzwungener Antrag bei der Abrechnung Wir haben dem Gericht klar gemacht, dass wir keinen derartigen Antrag stellen werden, da wir eine Rechnung geschrieben haben. Das muss reichen. Ja, wo führt das in der Praxis hin ? Ganz einfach - wie so oft - es wird mit einer ausgeprägten Regelwut das Gegenteil von dem Gewünschten erreicht. Auch hier meine Empfehlung: alle dafür relevanten Regeln abschaffen. Schlimmer als es ist, kann es nicht werden. P.S.: der Fall an sich - klar, wir sind für den Mandanten tätig geworden - ist sehr interessant aus unserer Sicht. Wir haben / hätten dem Bedürftigen nicht nur geholfen, nein, wir hätten dem Staat wahrscheinlich sogar noch aufgezeigt, wo etwas bei ihm richtig schief läuft (Stichwort: Veruntreuung von Geldern in einer Berliner Behörde).
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Wahl 7 months ago
Gerade in diesen Zeiten kann und müssen wir Bürger uns die Frage stellen, weshalb wir es hinnehmen, dass es - einen Staat gibt, der unser Leben vollumfänglich dominiert, - dieser Staat auch das Geld schafft, welches wir (Staatsbürger) nutzen müssen ("gesetzliches Zahlungsmittel"), - somit kein anderes / staatsfreies Geld geben darf, welches unserer sozialen und wirtschaftlichen Interaktion dienen kann. Aus dieser Fragestellung ergibt sich eine weitere - nicht nur für den Juristen - interessante Frage: Wenn es ein freies Geld gäbe, würde dann nicht auch eine freie (im Sinne von staatsfreie) Streitschlichtung / Justiz möglich werden? Es gibt Zeitgenossen, die darüber nachdenken was die Folgen eines freien Geldes sein könnten: https://pls-bjp.vercel.app https://www.youtube.com/@privatelawsociety "Now we no longer need the state to provide justice." - "contracts without state enforcement" - möglich, da die Parteien Sicherheit leisten in Form des (staatsfreien) Geldes. - jede Partei kann jederzeit prüfen, ob die Sicherheit geleistet ist. - das Protokoll (die Plattform) ist open source, von jedem jederzeit prüfbar. - vom Kopf auf die Füße: der Staat verliert massiv an Einnahmen (weniger Steuern, Abgaben), er wird kleiner, reduziert auf einige wenige Funktionen, - möchte / muss der so massiv geschrumpfte Staat einen Krieg führen, dann muss er wieder die Bürger fragen. Denn die haben das Geld. Nicht er kann es sich drucken. - keine Geldentwertung, keine Verarmung der Bürger, - Bürger denken wieder selbständig und selbstverantwortlich über ihr Leben nach, bilden Rücklagen, die den Namen verdienen, - ... damit noch nicht genug Wir müssen nicht über die Neugründung von Parteien nachdenken (Wagenknecht, Musk ...), wir müssen über unsere Neuorganisation nachdenken. Die alte Ordnung dient uns nicht mehr, sie schadet uns.
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Wahl 8 months ago
Die Meldepflichten werden immer umfassender. Der Staat möchte bald alles wissen, wenn es um Zahlungen geht. Beispiel: Sachverständige, die vom Gericht beauftragt werden. Aus einem entsprechenden Schreiben: image Dann wird noch ein Link gegeben, der jedoch ins Leere führt... dieser hier ist gemeint: dort zum Zweck: "Die MV, die ihre Ermächtigungsgrundlage in § 93a AO hat, regelt die Übermittlung von Mitteilungen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen einschließlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an die Finanzbehörden ohne Ersuchen. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilungspflichtigen Stellen, was zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sowie in welcher Form der Finanzverwaltung mitzuteilen ist" Auch hier wird es wohl passieren, dass mehr gemeldet wird, als von der VO eigentlich verlangt wird. Warum ? Weil die Bestimmungen so umfangreich sind, dass keiner durchsieht. Daher (zumal das Unterlassen strafbewehrt ist) wird gemeldet werden, was das Zeug hält. Vermute ich.
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Wahl 9 months ago
Windows 11 - Recall So prüfen Sie, ob Recall in Windows aktiviert ist und wie Sie Recall deaktivieren können: Mit der rechten Maustaste auf den Startbutton klicken und „Terminal (Administrator)“ bzw. „Windows PowerShell (Administrator)“ auswählen, ggf. als Administrator anmelden und bestätigen. Im Terminal bzw. in der PowerShell den Befehl DISM /Online /Get-FeatureInfo /FeatureName:Recall eingeben und die Enter-Taste drücken. Falls neben dem „Status“ der Eintrag „Aktiviert“ steht, ist die Recall-Funktion bereits eingeschaltet. In diesem Fall lässt sich die Funktion durch den Befehl DISM /Online /Disable-Feature /FeatureName:Recall ausschalten. Fenster schließen.
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Wahl 9 months ago
Steuerberater haben es in Deutschland auch nicht einfach ! Wem sind sie mehr verpflichtet: - dem Geldwäschegesetz, oder - dem Mandanten ? "81 Bei den sich aus dem GwG ergebenden Verpflichtungen handelt es sich um berufliche Pflichten des Steuerberaters. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf u. a. gewissenhaft auszuüben (§§ 57 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F., 1 Abs. 2 BOStB). Sie sind nach § 4 Abs. 1 der auf der Basis von § 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG erlassenen BOStB insbesondere verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten. Zur gewissenhaften Ausübung des Berufs gehört nicht nur die sorgfältige Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers, sondern es sind auch die steuerlichen und berufsgesetzlichen Vorschriften zu beachten, wenn ein Antrag angenommen und durchgeführt wird. Die Pflichten, die der Beruf des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dem Auftraggeber, dem Berufsstand und der Allgemeinheit gegenüber mit sich bringt, lassen sich nicht erschöpfend aufzählen, sondern es können nur allgemeine Grundsätze aufgestellt werden (BT-Drs., 3/128 vom 10.01.1958, Seite 32; Koslowski, 8. Aufl. 2022, StBerG § 57 Rn. 39). Im Verstoß gegen eine gegen eine bestimmte Berufspflicht kann zugleich auch ein solcher gegen die gewissenhafte Berufsausübung gesehen werden (vgl. Kuhls, 4. Auflage 2020, § 57 StBerG Rn. 153). Die gewissenhafte Berufsausübung umfasst auch die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorgaben (vgl. Kuhls, 4. Auflage 2020, § 57 Rn. 153; LG Bremen, Urteil vom 27.05.2014 – StL 1/12 für § 35a GmbHG). (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22. Februar 2024 – 18 StL 6/23 –, Rn. 81 - 84, juris)" 86 Unter Würdigung des Vorgenannten und des Umstandes, dass die Wahrnehmung der sich für den Steuerberater ergebenden Verpflichtungen aus dem GwG unmittelbar mit seiner Berufstätigkeit verknüpft ist, wäre es nicht nachvollziehbar, die Nichterfüllung insbesondere der sich aus den §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 5 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 GwG ergebenden Verpflichtungen durch einen Steuerberater nicht auch gleichzeitig als Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F. bzw. insoweit hierin nicht auch die Nichtgewährleistung „der sonstigen organisatorischen Voraussetzungen“ (§ 4 Abs. 1 BOStB) zu sehen. Ein Steuerberater, der an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht entsprechend seinen Verpflichtungen mitwirkt, handelt nicht „gewissenhaft“ und gewährleistet auch nicht die organisatorischen Voraussetzungen für eine gewissenhafte Berufsausübung. (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22. Februar 2024 – 18 StL 6/23 –, Rn. 86, juris) 91 Unter Würdigung dieser Vorgaben hat die Betroffene eine Berufspflichtverletzung gemäß den §§ 57 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F., 1 Abs. 2, 4 Abs. 1 BOStB begangen. Sie hat ihren Beruf nicht gewissenhaft ausgeübt, weil sie die ihr durch die §§ 2 Abs. 1 Nr. 12, 5 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 GwG auferlegten Pflichten gegenüber der Steuerberaterkammer Nürnberg als zuständiger Aufsichtsbehörde nicht nachkam. (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22. Februar 2024 – 18 StL 6/23 –, Rn. 91, juris) Noch Fragen, Kienzle ?
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Wahl 9 months ago
ACHTUNG ! Gut gemachter Betrugsversuch !
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Wahl 10 months ago
um auf einem Windows 11 ein lokales Konto anlegen zu können, muss man zuvor (s)ein MS-Konto aktivieren ! Dann kann man erst zurück wechseln. Obwohl man doch im Zweifel erst gar nicht zu MS wollte. Man muss sich mithin mit dem (neuen) Gerät erst bei MS anmelden, um dann zum lokalen Konto wechseln zu können. Was bitte ist daran verbraucherfreundlich ? Der Nutzer wird von MS auch hier bevormundet. Ich hätte mich schon längst von MS Windows verabschiedet und wäre zu Linux gewechselt, wenn nicht mein unmögliches Anwaltsprogramm (RA-Micro) bis zum heutigen Tage keine Linux-Version anbieten würde. Ich werde es wohl nicht mehr erleben.
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Wahl 10 months ago
Grußwort zur NJW 9.4.2025 "Was geht uns das an? Es wäre naiv, zu denken, dass Vergleichbares nicht auch in Deutschland passieren könnte. Vielleicht kann man für diesen Fall aus den aktuellen Entwicklungen in den USA zumindest eins lernen: Ihre Unabhängigkeit verteidigen muss die Anwaltschaft vor allem selbst. Auch wenn sie Gerichte an ihrer Seite weiß, die Dekrete gegen Kanzleien für unwirksam erklären, und Jura-Professoren, die in öffentlichen Briefen Solidarität bekunden: Wenn der Berufsstand nicht gemeinsam für seinen wichtigsten Core Value eintritt, ist alles andere wertlos. Auch der ehemalige US-Präsident Barack Obama hat daher die Anwaltschaft, der er vor seiner politischen Laufbahn selbst angehörte, in seiner viel beachteten Rede am Hamilton College aufgefordert, für ihre rechtsstaatlichen Prinzipien einzustehen. " Tobias Freudenberg Schriftleiter Herr Freudenberg ist offenbar der Meinung, dass es in der Bundesrepublik Erscheinungen der - Liebedienerei, - Erpressbarkeit, - Korruption, - fehlender Bereitschaft der Kanzleien die von ihm zitierten Werte in der Anwaltspraxis zu verteidigen, - bewusster Aufgabe von Unabhängigkeit zu Gunsten eines vom Staat gefüllten Order-Books, - politisch gewollten Verschiebung der Kräfte im Beratungsmarkt, - politisch zumindest tolerierte Schwächung der Anwaltschaft, nicht gibt. Entweder ist er naiv, oder er profitiert genau davon. Wenn ein Markt durch und durch korrupt und somit wirtschaftlich dysfunktional ist, mit welchem Recht berufen sich dann seine Sprachrohre (und die NJW ist so eines) auf die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit? Auch hier gilt der Satz: Kehre erst einmal vor der deiner Tür ! völlig verfehlt - dieses "Vorwort"
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Wahl 10 months ago
"Statt die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, setzen viele Vorschläge auf Überwachung, Kriminalisierung und eine gefährliche Aushöhlung des Datenschutzes. Wir appellieren daher insbesondere an die SPD, sich für den Grundrechtsschutz in den Koalitionsverhandlungen einzusetzen." "Es bleibt zu hoffen, dass sich die Koalitionäre an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.2018 erinnern, das dem KFZ-Kennzeichenscanning deutliche Grenzen gesetzt hat." Wie überhaupt der Bürger derzeit nur hoffen kann, dass sich die Exekutive, die Judikative und die Legislative an das erinnern können und es weiter als bindend für sich ansehen, was noch vor wenigen Jahren galt. Sogenannte "Vordenker" der CDU haben Sorge, dass die öffentlich geübte Beliebigkeit und Ignoranz der Regierenden beim Bürger zu der Erkenntnis führen, dass der Staat - aber auch die EU - insgesamt als Auslaufmodell anzusehen sind. Ja, das ist so. Unser Berufsstand hat genügend Anzeichen dafür, dass dem so ist. Unser Eindruck ist: die Verfasstheit unseres Zusammenlebens muss neu definiert werden. Nicht mehr und nicht weniger.
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Wahl 10 months ago
aus NJW-aktuell vom 2.4.25: "Wert der Anwaltschaft Der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen, schreibt Rechtsanwalt Norbert Schneider in unserem Editorial: Seit dem 21.3.2025 ist es amtlich – die Gebührenerhöhung für Anwälte ist beschlossen. Das ursprüngliche KostRÄG 2025 war nach Scheitern der Ampel dann doch noch aus der Mitte des Bundestags ins Parlament eingebracht worden. Doch mit einer Erhöhung der Wertgebührenbeträge um durchschnittlich 6 % sei die Anpassung äußerst bescheiden ausgefallen, bedauert Schneider. " noch Fragen, Kienzle ? Nein, Hauser.
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Wahl 11 months ago
Wir hier finden, dass es sehr spannende Zeiten sind. Trump könnte Recht haben, wenn er sagt, dass die Entwicklung - auch und gerade in Europa - in Richtung eines größeren Krieges führen könnte. Daher kann sich auch ein Rechtsanwaltsbüro positionieren, finden wir. Das hier ist mein Brief vom Wochenende an Herrn Roderich Kiesewettter: image
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Wahl 11 months ago
So eben gesendet: "Sehr geehrter Herr Kiesewetter, ich begrüße es außerordentlich, dass Sie auf diesem Wege für die Bürger / Wähler direkt erreichbar sind. Sie setzen sich für die Fortsetzung des Krieges in der Ukraine ein, dies auch jetzt noch, da der Ausgang des Krieges feststeht. Das verstehe ich nicht. Ich schlage vor, dass Sie und die männlichen Mitglieder Ihrer Familie / Verwa ndtschaft dem Aufruf an Freiwillige folgen, den die Ukrainische Armee hier https://ildu.com.ua/ veröffentlicht. Zeigen Sie, dass Sie an das glauben, was Sie propagieren. Mit freundlichen Grüßen Michael Wahl" an: roderich.kiesewetter@bundestag.de
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Wahl 1 year ago
"With Bitcoin via Email, anyone using Proton Wallet can send you bitcoin or receive bitcoin from you using just an email address. This feature is available for all Proton Wallet users and can be used with Proton Mail emails, custom domain emails, or the external email used to create a Proton account. This eliminates the need to copy, share, or manage complex Bitcoin addresses." guess what !